Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Schlossbauvereins Burg a. d. Wupper e.V. (SBV)

Fassung vom 30.11.2021

 

§1 Geltungs- und Anwendungsbereich

Diese AGB‘s gelten für alle Leistungen des SBV. Hierzu zählen zum Beispiel der Erwerb von Tickets für Besuch von Ausstellungen, öffentliche Führungen, gebuchte Führungen, Vorträge, Workshops, Seminare, Projekte und Merchandising-Artikel unabhängig, ob der Erwerb vor Ort oder online erfolgt.

Durch Bestellung, Erwerb oder Verwendung einer Leistung akzeptiert der jeweilige Besteller, Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB‘s. Im Fall der Weitergabe einer Leistung (bspw. eines Tickets) obliegt es dem jeweils vorangehenden Erwerber derselben, darauf hinzuweisen, dass diese gegenüber jedem weiteren Besucher gelten.

Des Weiteren gelten diese AGB´s für den gesamten Veranstaltungsbereich des SBV. Insbesondere für Märkte, Ausstellungen, Jahrmärkte, Messen, Spezialmärkte u.ä., im Weiteren „Veranstaltungsbereich“ genannt, hier ist zusätzlich die Marktordnung Bestandteil der AGB´s.

 

§2 Vertragsabschluss / Anmeldung

Der SBV bietet anmeldefreie (öffentliche) und anmeldepflichtige Leistungen an. Der Vertrag über anmeldepflichtige Leistungen des SBV (z.B. gebuchte Führungen, Seminare, Vorträge, Teilnahme an Veranstaltungen) kommt durch Anmeldung des Kunden, eines geschlossenen Vertrages und Bestätigung des SBV zustande. Die Anmeldung und die Bestätigung erfolgen schriftlich ggfs. elektronisch. Im Veranstaltungsbereich sind auch Verträge, die durch ein vom SBV beauftragtes Unternehmen (Event Agentur o.ä.) vereinbart/geschlossen wurden bindend und gelten als mit dem SBV geschlossen.

Bei Leistungen mit einer Mindestteilnehmerzahl kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Die Teilnehmerzahl für die Leistung kann beschränkt sein. Bei anmeldepflichtigen Leistungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen für anmeldepflichtige Leistungen müssen mindestens vierzehn Tage vor dem Veranstaltungstag beim SBV eingehen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt der SBV dies dem Kunden umgehend mit.

Im Veranstaltungsbereich steht es dem SBV grundsätzlich jederzeit frei eine Veranstaltung, gleich welcher Art abzusagen, abzubrechen und/oder zu verschieben. Hierbei sind die Gründe dafür unerheblich. Bei einer Veranstaltungsabsage werden bereits geleistete Standgelder, Unkostenbeiträge usw. vom SBV nur erstattet, wenn die Veranstaltung mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt wird. Bei kurzfristiger Absage oder Abbruch wegen z. B. gesetzlicher Auflagen, Vorschriften oder Gefahr in Verzug, unvorhergesehene Umstände o.ä. behält der SBV 20% der Standgelder ein.

 

§3 Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für die Leistungen des SBV ist vor Beginn der Veranstaltung an der Kasse zu zahlen bzw. auf unser Konto zu überweisen. Für anmeldepflichtige Leistungen kann Zahlung gegen Rechnung vereinbart werden. Im Veranstaltungsbereich ist eine Barzahlung vor Ort nur bei umsatzbezogenen Standgeldern möglich. Diese sind grundsätzlich während oder jedoch spätestens am Veranstaltungsende gegen Beleg an den Beauftragten zu begleichen.

 

§3.1 Preise

Es gelten die Preise des SBV gemäß den jeweils geltenden Preislisten. Der SBV behält sich vor, im Einzelfall von den Preislisten abweichende Preise festzusetzen. Ermäßigte Karten können von einzelnen Interessenten nur dann erworben werden, wenn sie einem der jeweils begünstigten Personenkreise angehören. Zum begünstigten Personenkreis gehören, Studenten, Menschen mit Behinderung und Gruppen ab einer bestimmten Personenzahl. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungskarten besteht nicht. Pro Interessent wird nur eine Karte abgegeben. Die Ermäßigungskarten sind ohne einen die Begünstigung begründenden Ausweis ungültig. Bei unsachgemäßer Inanspruchnahme einer Karte kann der Unterschiedsbetrag eingehoben oder der Besucher verwiesen werden. Der Kaufpreis der Karte wird in letzterem Falle auch nicht teilweise zurückerstattet. Freien Eintritt haben Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, Inhaber eines Presseausweises mit Akkreditierung sowie ärztlich als notwendig anerkannte Begleitpersonen eines Schwerbehinderten, sofern dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Besuch des SBV und verlieren beim Verlassen des Hauses ihre Gültigkeit. Im Veranstaltungsbereich gelten ausschließlich nachfolgende Bedingungen:

1. Standgelder, Teilnahmegebühren, Nebenkosten, MwSt., werden durch die zwischen dem SBV und dem Teilnehmer geschlossene Vereinbarung bestimmt.

2. Eintrittspreise werden im Vorfeld für jede Veranstaltung festgelegt und sind für sich allein bindend.

 

§4 Stornierungsbedingungen (bei anmeldepflichtigen Leistungen)

Eine Stornierung kann nur in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen. Angemeldete Leistungen können bis 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin kostenlos storniert werden. Bei nicht fristgerechter Stornierung erheben wir das Entgelt in voller Höhe. Entsprechendes gilt bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist deren Eingang beim SBV. Die Beweislast obliegt dem Kunden.

Im Veranstaltungsbereich gelten ausschließlich folgende Bedingungen:

1. Der bezahlte Eintritt gilt mit betreten der Veranstaltung als genutzt. Eine Erstattung ist nicht möglich.

2. Ein Rücktritt durch den Vertragsteilnehmer/Beschicker vom geschlossenen Teilnehmervertrag, oder der Teilnahmevereinbarung ist nur unter folgenden Bedingungen durch den Beschicker möglich:

  • 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 25% des Standgeldes fällig
  • 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 75 % des Standgeldes fällig
  • ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 100 % des Standgeldes fällig.

Bei Nicht-Erfüllung des Teilnahmevertrages ist eine Konventionalstrafe von dem 5-fachen Standgeld, jedoch mindestens 1.000,00 Euro fällig.

 

§5 Wartezeit (bei anmeldepflichtigen Leistungen)

Die Wartezeit der Mitarbeiter des SBV beträgt 30 Minuten ab dem geplanten Beginn der Veranstaltung. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Veranstaltung nach Ablauf der Wartezeit besteht nicht.

 

§6 Rücktritt des Veranstalters

Der SBV ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung aus besonderen Gründen zurückzutreten. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden muss, die der SBV nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt).

Im Veranstaltungsbereich gelten die in §2 beschriebenen Umstände zusätzlich und sind auch in diesem Zusammenhang und für sich allein bindend.

 

§7 Hausordnung und Benutzung von Schloss Burg

Der Erwerb eines Tickets zum Besuch von Schloss Burg berechtigt zur Inanspruchnahme aller anmeldefreien Leistungen, die im Zeitpunkt des Besuches angeboten werden. Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche anmeldefreien Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch den SBV hingewiesen wurde. Gründe hierfür können beispielsweise Änderungen oder technische Aktualisierungen in den Ausstellungsbereichen sein. Der SBV wird auf nicht verfügbare anmeldefreie Leistungen am Eingang zum SBV sowie über seine Website hinweisen, sobald eine längerfristige Nichtverfügbarkeit feststeht. Auf die kurzfristige Nichtverfügbarkeit einzelner Leistungen wird am Ort der Leistung hingewiesen. Die individuelle Verfügbarkeit ist von der jeweiligen Besuchernachfrage abhängig und kann deshalb vom SBV nicht gewährleistet werden. Der Besucher ist verpflichtet, die Verhaltensregeln, auf die im Eingangsbereich des Museums im Rahmen der Hausordnung hingewiesen wird, einzuhalten. Eine Nichtbeachtung der Hausordnung kann zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen. Die entsprechenden Tickets verlieren dabei ihre Gültigkeit und können vom SBV eingezogen werden.

Die Hausordnung gilt uneingeschränkt auf allen Veranstaltungsflächen, auch die Außerhalb des Schloss Geländes. Im Veranstaltungsbereich ist die jeweilige Marktordnung zusätzlicher Bestandteil der Hausordnung.

 

§8 Haftung

Der Aufenthalt auf Schloss Burg und auf dem Vorplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch und im Besonderen auf weitere Veranstaltungsflächen, auch wenn diese außerhalb der o.g. Fläche liegen.

Der SBV, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder - begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden - bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.

Der Besucher haftet für alle durch ihn schuldhaft verursachten Verunreinigungen, Beschädigungen an Gebäude oder Inventar oder sonstigen Schäden.

 

§9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des SBV ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§10 Datenschutz

Siehe unsere Datenschutzerklärung.

 

§11 Corona Klausel

Auf Grund der sich ständig verändernden Corona-Verordnungen und/oder damit zusammenhängenden Gesetzen und Erlassen ist Folgendes für die Aussteller und Teilnehmer zu beachten: 

1. Es gelten grundsätzlich die jeweiligen zur Zeit des Veranstaltungszeitraumes gültigen Verordnungen, Erlasse und Gesetze in Bezug auf die Coronapandemie und andere oder ähnliche Lagen.
2. Darüber hinaus macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
3. Es steht dem Veranstalter frei eine Veranstaltung zeitlich zu verlegen. Sollte dies innerhalb des gleichen Kalenderjahres geschehen, behalten die vereinbarten Verträge ihre Gültigkeit.
4. Dem Teilnehmer/Aussteller steht keinerlei Schadensersatz oder Rückerstattung seines Standgeldes bei einer zeitlichen Verlegung der Veranstaltung oder einem Ausschluß von der Veranstaltung aus einem der hier aufgeführten Gründe zu.

 

§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Gerichtsstand Solingen. Für Leistungen und Zahlungen ist alleiniger Erfüllungsort Solingen.

 

§13 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Abschnitte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln und die Gültigkeit des Vertrags nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Nichtausübung eines Rechts durch den SBV bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.